Was ist das Bundeteilhabegesetz?

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist kein einzelnes Gesetz, sondern ist ein großes Gesetzespaket.
Offiziell heißt das Gesetz „Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen“.
Das BTHG wurde 2016 verabschiedet. Im Jahr 2023 tritt es vollständig in Kraft und soll für Menschen mit Behinderungen viele Verbesserungen bringen, mehr Möglichkeiten zur Teilhabe und mehr Selbstbestimmung.

Was ist eigentlich eine Behinderung?

Früher war Behinderung eine individuelle Eigenschaft eines Menschen. Man hat gesagt: Der Mensch hat eine Behinderung. Jetzt sagt man: Der Mensch wird von seiner Krankheit und der Umwelt behindert. Deshalb muss man etwas an den Umständen ändern und dafür mehr auf die Wünsche und Bedürfnisse des Menschen hören.
Im Sozialgesetzbuch von Deutschland steht dazu:
„Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können“ (§ 2 Abs. 1 SGB IX).
Umfassende Informationen über das Thema Behinderung (auch in Leichter Sprache und in Gebärdensprache) gibt es auf der Webseite der Aktion Mensch: www.familienratgeber.de

Was bringt das BTHG?

Manche sagen, das BTHG ist ein Bürokratie-Monster. Und es wird Jahre dauern, bis alle Teile des Gesetzes umgesetzt sind. Aber das Gesetz birgt auch die Chance, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern.

Ein paar Beispiele, welche Vorteile das BTHG bringen kann:
Unabhängige Beratungsstellen leisten Hilfe zur Selbsthilfe, damit Menschen mit Behinderung besser informiert sind und mehr selbst bestimmen können.
Bildung, Arbeit und soziale Teilhabe sollen besser möglich werden, durch sogenannte Eingliederungsleistungen. Das sind zum Beispiel ein Budget für Arbeit oder Assistenzleistungen.
Die Eingliederungshilfe gehört nicht mehr zur Sozialhilfe. Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe bekommen, können mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten.
Ein Mensch mit Behinderung muss nicht mehr bei jedem Träger einzeln einen Antrag auf Leistungen stellen. Ein einziger Reha-Antrag reicht künftig aus.
In Unternehmen und Werkstätten bekommt die Schwerbehindertenvertretung mehr Rechte. Menschen mit Behinderung können mehr mitbestimmen.

Warum gibt es das BTHG?

2006 gab es in New York eine große Versammlung der Vereinten Nationen mit Politikern aus 177 Ländern. Die Politiker haben sich geeinigt, dass Menschen mit Behinderungen mehr Rechte bekommen. Sie haben dieser Einigung den Namen „UN-Behindertenrechtskonvention“ (kurz UN-BRK) gegeben. „UN“ ist die Abkürzung für „United Nations“, also Vereinte Nationen. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist 2008 in Kraft getreten.
In der UN-BRK steht, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigte Menschen sind. Sie werden von Barrieren in der Umwelt und der Gesellschaft behindert. Diese Barrieren müssen abgebaut werden.
Unter den 177 Politikern war auch ein Vertreter aus Deutschland. Auch er hat der UN-Behindertenrechtskonvention zugestimmt. Deshalb muss auch Deutschland dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen mehr Teilhabe und Selbstbestimmung bekommen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde das Bundesteilhabegesetz gemacht.

Ausführliche Informationen über das BTHG

Bundeministerium für Arbeit und Soziales - in Leichter Sprache: https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/a769-bundesteilhabegesetz-in-leichter-sprache.html
https://www.bmas.de/DE/Leichte-Sprache/Einzelheiten-zum-Bundesteilhabegesetz/einzelheiten-zum-bundesteilhabegesetz-artikel.html
Landschaftsverband Westfalen-Lippe:
https://www.bthg2020.lwl.org/de/das-bundesteilhabegesetz-kurz-erklart/#warum-gibt-es-das-bthg
Aktion Mensch: https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/rechte/teilhabegesetz.php
Diakonisches Werk Deutschland: https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/bundesteilhabegesetz-bthg
Informationen für Leistungsträger und Leistungserbringer (Umsetzungsbegleitung BTHG): https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/