Informationen über das BTHG

Bundeministerium für Arbeit und Soziales - in Leichter Sprache:
https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/a769-bundesteilhabegesetz-in-leichter-sprache.html
https://www.bmas.de/DE/Leichte-Sprache/Einzelheiten-zum-Bundesteilhabegesetz/einzelheiten-zum-bundesteilhabegesetz-artikel.html
Landschaftsverband Westfalen-Lippe:
https://www.bthg2020.lwl.org/de/das-bundesteilhabegesetz-kurz-erklart/#warum-gibt-es-das-bthg
Aktion Mensch: https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/rechte/teilhabegesetz.php
Diakonisches Werk Deutschland: https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/bundesteilhabegesetz-bthg

Unabhängige Beratung (EUTB)

Das BTHG verpflichtet die Leistungsträger (die wichtigsten sind: Bundesagentur für Arbeit, gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, Sozialhilfe und öffentliche Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge) zu einer eingehenderen, an der konkreten Lebenssituation der Hilfesuchenden orientierten Beratung.
Damit Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen noch besser informiert sind, gibt es die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB). Sie ist kostenlos und jeder kann sie nutzen.
Informationen über die unabhängigen Beratungsstellen gibt es hier: www.teilhabeberatung.de
Die Seite informiert in Alltagssprache, Leichter Sprache und Gebärdensprache.

Assistenzleistungen

Menschen mit Behinderungen haben durch das BTHG einen Rechtsanspruch auf Assistenzleistungen. Dieser Rechtsanspruch gilt für alle Assistenzleistungen, die benötigt werden, um den Alltag selbstbestimmt und eigenständig bewältigen zu können.
Beispiele für Assistenzleistungen:
Anleitung und Übung von allgemeinen Erledigungen des Alltags
Elternassistenz
Unterstützung bei der Haushaltsführung
Arbeitsassistenz
Schulbegleitung
Tagesstrukturierung
Lebensplanung
Freizeitgestaltung
Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben
Assistenz im Ehrenamt
Gestaltung sozialer Beziehungen und sportlicher Aktivitäten
Unterstützung bei der Gesundheitssorge, z.B. Assistenz bei der Einnahme notwendiger Medikamente, Begleitung und Assistenz im Krankenhaus
Assistenzleistungen können als Sachleistung vom jeweiligen Kostenträgers zur Verfügung gestellt werden. Alternativ können Menschen mit Behinderungen auch ein sogenanntes Persönliches Budget beantragen. Dabei bekommen sie Geld, um damit die Assistenzleistungen selbst zu bezahlen.

Elternassistenz

Ausführliche Informationen zur Elternassistenz finden Sie im Familienratgeber der Aktion Mensch:
https://www.familienratgeber.de/schwerbehinderung/selbstbestimmt-leben/eltern-assistenz.php