Informationen und Links
Informationen über das BTHG
Hier finden Sie verschiedene Links zum BTHG.
Klicken Sie auf die unterstrichenen Wörter.
Sie kommen dann auf die verschiedenen Internet-Seiten.
Die Internet-Seiten gibt es auch in Leichter Sprache.
• Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Leichter Sprache:
https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/a769-bundesteilhabegesetz-in-leichter-sprache.html
https://www.bmas.de/DE/Leichte-Sprache/Einzelheiten-zum-Bundesteilhabegesetz/einzelheiten-zum-bundesteilhabegesetz-artikel.html
• Landschaftsverband Westfalen-Lippe:
https://www.bthg2020.lwl.org/de/das-bundesteilhabegesetz-kurz-erklart/#warum-gibt-es-das-bthg
• Aktion Mensch:
https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/rechte/teilhabegesetz.php
• Diakonisches Werk Deutschland:
https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/bundesteilhabegesetz-bthg
Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung.
Die Abkürzung dafür ist: EUTB.
Das BTHG verpflichtet die Leistungs-Träger zu einer umfassenden Beratung.
Die Leistungs-Träger bieten verschiedene Leistungen an.
Die Leistungen sind Hilfen für Menschen mit Behinderung.
Zu den wichtigsten Leistungs-Trägern gehören:
• die Bundes-Agentur für Arbeit
• die gesetzliche Kranken-Versicherung
• die gesetzliche Renten-Versicherung
• die gesetzliche Unfall-Versicherung
• die Sozial-Hilfe und öffentliche Jugend-Hilfe
• die Eingliederungs-Hilfe
• und die Kriegsopfer-Versorgung und Kriegsopfer-Fürsorge.
Bei der Beratung soll man die Lebens-Situation von den Hilfe suchenden Menschen genau anschauen.
Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen sollen sich besser informieren können.
Dafür gibt es die: Ergänzende Unabhängige Teilhabe-Beratung.
Die Abkürzung dafür ist: EUTB.
Die Beratung ist für alle Menschen kostenlos.
Weitere Informationen über die unabhängigen Beratungsstellen finden Sie hier:
www.teilhabeberatung.de
Klicken Sie auf den unterstrichenen Link.
Sie kommen dann auf die Internet-Seite.
Die Internet-Seite gibt es auch in Leichter Sprache und in Gebärden-Sprache.
Assistenz-Leistungen
Im BTHG steht:
Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Assistenz-Leistungen.
Assistenz ist ein anderes Wort für Unterstützung.
Dieses Recht nennt man auch:
Rechts-Anspruch.
Das Recht gilt für alle im Alltag benötigten Assistenz-Leistungen.
So können Menschen mit Behinderung ihren Alltag selbstbestimmt und selbständig bewältigen.
Zu den Assistenz-Leistungen gehören zum Beispiel:
• Anleitung und Übung von allgemeinen Erledigungen im Alltag.
• Eltern-Assistenz.
Das bedeutet:
Unterstützung für Eltern mit Behinderung
oder mit einer chronischen Krankheit.
• Unterstützung im Haushalt.
• Arbeits-Assistenz.
Das bedeutet:
Unterstützung bei der Arbeit.
• Schul-Begleitung.
Das bedeutet:
Unterstützung in der Schule.
• Tages-Strukturierung.
Das bedeutet:
Wir planen Ihren Tages-Ablauf gemeinsam mit Ihnen.
• Lebens-Planung.
Dabei planen wir gemeinsam mit Ihnen:
Wie möchten Sie leben?
• Freizeit-Gestaltung.
• Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben.
• Assistenz im Ehrenamt.
• Gestaltung von sozialen Beziehungen und sportlichen Aktivitäten.
• Unterstützung bei der Gesundheits-Sorge.
Dazu gehört zum Beispiel:
Unterstützung bei der Einnahme von notwendigen Medikamenten
oder Begleitung und Assistenz im Krankenhaus.
Der Leistungs-Träger kann die Assistenz-Leistungen als Sach-Leistungen anbieten.
Sach-Leistung ist ein anderes Wort für:
Dienst-Leistung.
Eine Sach-Leistung ist zum Beispiel die Unterstützung im Alltag oder eine medizinische Behandlung.
Menschen mit Behinderung können auch ein persönliches Budget beantragen.
Budget spricht man so: Büdd-schee.
Das ist ein bestimmter Geld-Betrag.
Das bedeutet: Sie bekommen Geld.
Mit dem Geld können Sie die Assistenz-Leistungen selbst bezahlen.
Eltern-Assistenz
Eltern-Assistenz bedeutet:
Unterstützung für Eltern mit Behinderung
oder mit einer chronischen Krankheit.
Weitere Informationen zur Eltern-Assistenz
finden Sie im Familien-Ratgeber von der Aktion Mensch:
https://www.familienratgeber.de/schwerbehinderung/selbstbestimmt-leben/eltern-assistenz.php.
Klicken Sie auf den unterstrichenen Link.
Sie kommen dann auf die Internet-Seite.
Die Internet-Seite gibt es auch in Leichter Sprache.
Weitere Informationen bekommen Sie auch
beim Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern e.V.:
http://www.behinderte-eltern.de/Papoo_CMS/index.php?menuid=75&getlang=de
Klicken Sie auf den unterstrichenen Link. Sie kommen dann auf die Internet-Seite.
Die Informationen gibt es auch in Leichter Sprache.