Informationen und Links

 

Informationen über das BTHGcomputer

Hier finden Sie verschiedene Links zum BTHG.
Klicken Sie auf die unterstrichenen Wörter.
Sie kommen dann auf die verschiedenen Internet-Seiten.



Die Internet-Seiten gibt es auch in Leichter Sprache.leichte sprache titel



• Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Leichter Sprache:

https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/a769-bundesteilhabegesetz-in-leichter-sprache.html

https://www.bmas.de/DE/Leichte-Sprache/Einzelheiten-zum-Bundesteilhabegesetz/einzelheiten-zum-bundesteilhabegesetz-artikel.html

• Landschaftsverband Westfalen-Lippe:

https://www.bthg2020.lwl.org/de/das-bundesteilhabegesetz-kurz-erklart/#warum-gibt-es-das-bthg

• Aktion Mensch:
https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/rechte/teilhabegesetz.php

• Diakonisches Werk Deutschland:
https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/bundesteilhabegesetz-bthg

 

Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung.

Die Abkürzung dafür ist: EUTB.

Das BTHG verpflichtet die Leistungs-Träger zu einer umfassenden Beratung. beratung 2
Die Leistungs-Träger bieten verschiedene Leistungen an.
Die Leistungen sind Hilfen für Menschen mit Behinderung.

Zu den wichtigsten Leistungs-Trägern gehören:

• die Bundes-Agentur für Arbeit
• die gesetzliche Kranken-Versicherung
• die gesetzliche Renten-Versicherung
• die gesetzliche Unfall-Versicherung
• die Sozial-Hilfe und öffentliche Jugend-Hilfe
• die Eingliederungs-Hilfe
• und die Kriegsopfer-Versorgung und Kriegsopfer-Fürsorge.

Bei der Beratung soll man die Lebens-Situation von den Hilfe suchenden Menschen genau anschauen. beratung 1
Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen sollen sich besser informieren können.
Dafür gibt es die: Ergänzende Unabhängige Teilhabe-Beratung.
Die Abkürzung dafür ist: EUTB.
Die Beratung ist für alle Menschen kostenlos.

 

Weitere Informationen über die unabhängigen Beratungsstellen finden Sie hier:


www.teilhabeberatung.de

Klicken Sie auf den unterstrichenen Link.
Sie kommen dann auf die Internet-Seite.



Die Internet-Seite gibt es auch in Leichter Sprache und in Gebärden-Sprache.leichte sprache titel

Assistenz-Leistungen

Im BTHG steht:
Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Assistenz-Leistungen.
Assistenz ist ein anderes Wort für Unterstützung.

Dieses Recht nennt man auch:
Rechts-Anspruch.

Das Recht gilt für alle im Alltag benötigten Assistenz-Leistungen.
So können Menschen mit Behinderung ihren Alltag selbstbestimmt und selbständig bewältigen.


Zu den Assistenz-Leistungen gehören zum Beispiel:

• Anleitung und Übung von allgemeinen Erledigungen im Alltag.assistenz kochen

• Eltern-Assistenz.
  Das bedeutet:
  Unterstützung für Eltern mit Behinderung
  oder mit einer chronischen Krankheit.

• Unterstützung im Haushalt.

• Arbeits-Assistenz.
  Das bedeutet: schule innen
  Unterstützung bei der Arbeit.

• Schul-Begleitung.
  Das bedeutet:
  Unterstützung in der Schule.

• Tages-Strukturierung.
  Das bedeutet:
  Wir planen Ihren Tages-Ablauf gemeinsam mit Ihnen.tagesplan

• Lebens-Planung.
  Dabei planen wir gemeinsam mit Ihnen:
  Wie möchten Sie leben?

• Freizeit-Gestaltung.

• Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben.

• Assistenz im Ehrenamt.

• Gestaltung von sozialen Beziehungen und sportlichen Aktivitäten.

• Unterstützung bei der Gesundheits-Sorge. assistenz arzt
  Dazu gehört zum Beispiel:
  Unterstützung bei der Einnahme von notwendigen Medikamenten
  oder Begleitung und Assistenz im Krankenhaus.




Der Leistungs-Träger kann die Assistenz-Leistungen als Sach-Leistungen anbieten. assistenz einkaufen 2
Sach-Leistung ist ein anderes Wort für:
Dienst-Leistung.
Eine Sach-Leistung ist zum Beispiel die Unterstützung im Alltag oder eine medizinische Behandlung.




Menschen mit Behinderung können auch ein persönliches Budget beantragen.
Budget spricht man so: Büdd-schee. geld bekommen
Das ist ein bestimmter Geld-Betrag.
Das bedeutet: Sie bekommen Geld.
Mit dem Geld können Sie die Assistenz-Leistungen selbst bezahlen.

 

 

 

Eltern-Assistenz

Eltern-Assistenz bedeutet: assistenz eltern
Unterstützung für Eltern mit Behinderung
oder mit einer chronischen Krankheit.

 

 

 

Weitere Informationen zur Eltern-Assistenzcomputer
finden Sie im Familien-Ratgeber von der Aktion Mensch:
https://www.familienratgeber.de/schwerbehinderung/selbstbestimmt-leben/eltern-assistenz.php.
Klicken Sie auf den unterstrichenen Link.
Sie kommen dann auf die Internet-Seite.
Die Internet-Seite gibt es auch in Leichter Sprache.



Weitere Informationen bekommen Sie auch
beim Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern e.V.:
http://www.behinderte-eltern.de/Papoo_CMS/index.php?menuid=75&getlang=de
Klicken Sie auf den unterstrichenen Link. Sie kommen dann auf die Internet-Seite. leichte sprache titel
Die Informationen gibt es auch in Leichter Sprache.